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Nur ein in Italien zu Studienzwecken ausgestelltes Einreisevisum ist für die Anmeldung zu Studiengängen bei den italienischen Hochschuleinrichtungen (IS) gültig. Es wird keine andere Art von Visum akzeptiert.
Wenn Sie nicht EU-Staatsbürger/in sind, ihren Wohnsitz noch im Ausland haben und sich zu einem Hochschulstudiengang in Italien anmelden wollen, müssen Sie sich an die zuständige Diplomatische Vertretung Italiens wenden, um sich auf dem Reisepass einen Sichtvermerk zu Studienzwecken anbringen zu lassen, der als Studentenvisum bezeichnet wird.
Die zuständigen diplomatischen Vertretungen Italiens (Botschaften, Konsulate) sind mit der Überprüfung der erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Studentenvisums seitens der Bewerber beauftragt. Darüber hinaus erhalten sie auch die Voranmeldeanträge, die sie an die jeweiligen italienischen Hochschuleinrichtungen weiterleiten müssen.
Das Studentenvisum wird nur dann ausgestellt, wenn Sie folgendes nachweisen können: