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Home »Studieren in Italien »Informationen »Beglaubigung der Unterlagen »
A) Die Gesetzgebung einiger Länder sieht vor, dass alle offiziellen Dokumente, einschließlich jener, die den Besitz von Studientiteln belegen, zum Zweck der Authentizitätsprüfung beglaubigt werden müssen. Wenn diese Vorschrift auch in dem Land gilt, in dem Sie Ihren Titel erworben haben, den Sie in Italien verwenden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde für die Beglaubigung des Dokuments, das den Titel nachweist. Die Beglaubigung muss erfolgen, BEVOR Sie bei der zuständigen diplomatischen Vertretung Italiens die Wertbescheinigung Ihres Titels beantragen.
B) Wenn das Land, in dem Sie Ihren Titel erworben haben, hingegen der Den Haager Konvention beigetreten ist, (5. Oktober 1961), müssen Sie sich auf dem Titel die so genannte Apostille von Den Haag anbringen lassen. Der Stempel mit der Apostille muss auf dem Dokument angebracht werden, BEVOR Sie bei der zuständigen diplomatischen Vertretung Italiens die Wertbescheinigung Ihres Titels beantragen.
In den folgenden Fällen ist weder die Beglaubigung des Studientitels noch die Anbringung der Apostille von Den Haag verpflichtend:
[*] Italien hat die Konvention mit dem Gesetz Nr. 106 aus dem Jahr 1990 ratifiziert.
[**] Die oben genannte italienisch-deutsche Konvention wurde in Rom am 16. Juni 1969 unterzeichnet und von Italien mit dem Gesetz 176/1973 ratifiziert.